Rauchmelder ABUS RM10 VdS

 

Zur Rauchmelderpflicht in NRW gilt folgendes:

 

Eine Einbaupflicht gilt

 

ab dem 01.04.2013 für Um- und Neubauten

 

ab dem 01.01.2017 auch für bestehende Wohnungen,

 

Der jeweilige Eigetümer trägt die Pflicht für den Einbau

für die Betriebsbereitschaft hat dann der Besitzer zu sorgen,

also bei Mietwohnungen dann der Mieter.

 

In folgende Räume ist demnach laut Gesetzgeber ein Rauchmelder einzubauen:

- mind. einer in jedem Schlafraum

- mind. einer in jedem Kinderzimmer

- mind. einer in Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen,

 

Dieser muss so eingebaut oder angebracht und betrieben werden,

dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird!

 

 

 

Neben den gesetzlichen Bestimmungen sollte einem natürlich das eigene,

wie auch das Wohl seiner Mitmenschen am Herzen liegen!

 

 

 

Rauchwarnmelder ABUS RM10

 

  • Erfassungsbereich: 40 m² innerhalb eines Raumes
  • Lautstärke des Alarms: 85 dB in 3 m Entfernung
  • Hohe Bedienerfreundlichkeit durch großflächige Prüftaste
  • Geprüfte Qualität nach DIN EN 14604

 

Technologie:

  • Geprüft nach DIN EN 14604
  • Optischer Melder zur Überwachung auf sichtbare Rauchpartikel
  • Der Melder ist immer aktiv und kann nicht ausgeschaltet werden
  • Erfassungsbereich: Max. 40 m² innerhalb eines Raumes
  • Integrierte lautstarke Alarmsirene mit 88 dB
  • Großflächige Prüftaste zum manuellen Selbsttest und Testalarmierung
  • Ideal zur mittigen Deckenmontage

 

 

19,00 €

17,90 €

  • nur noch begrenzte Anzahl vorhanden
  • 1 - 3 Tage Lieferzeit1

Rauchmelder ABUS RM15 LI

 

Zur Rauchmelderpflicht in NRW gilt folgendes:

 

Eine Einbaupflicht gilt

 

ab dem 01.04.2013 für Um- und Neubauten

 

ab dem 01.01.2017 auch für bestehende Wohnungen,

 

Der jeweilige Eigetümer trägt die Pflicht für den Einbau

für die Betriebsbereitschaft hat dann der Besitzer zu sorgen,

also bei Mietwohnungen dann der Mieter.

 

In folgende Räume ist demnach laut Gesetzgeber ein Rauchmelder einzubauen:

- mind. einer in jedem Schlafraum

- mind. einer in jedem Kinderzimmer

- mind. einer in Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen,

 

Dieser muss so eingebaut oder angebracht und betrieben werden,

dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird!

 

 

 

Neben den gesetzlichen Bestimmungen sollte einem natürlich das eigene,

wie auch das Wohl seiner Mitmenschen am Herzen liegen!

 

 

 

Rauchwarnmelder ABUS RM15 LI

 

  • Erfassungsbereich: 40 m² innerhalb eines Raumes
  • Lautstärke des Alarms: 85 dB in 3 m Entfernung
  • Hohe Bedienerfreundlichkeit durch großflächige Prüftaste
  • Geprüfte Qualität nach DIN EN 14604
  • Eine hochwertige Lithiumbatterie ermöglicht eine lange Batterielaufzeit des RM15 von bis zu zehn Jahren

 

Technologie:

  • Geprüft nach DIN EN 14604
  • Optischer Melder zur Überwachung auf sichtbare Rauchpartikel
  • Der Melder ist immer aktiv und kann nicht ausgeschaltet werden
  • Erfassungsbereich: Max. 40 m² innerhalb eines Raumes
  • Integrierte lautstarke Alarmsirene mit 88 dB
  • Großflächige Prüftaste zum manuellen Selbsttest und Testalarmierung
  • Ideal zur mittigen Deckenmontage

 

 

29,00 €

25,90 €

  • verfügbar
  • 1 - 3 Tage Lieferzeit1

Hinweis zur Batterieentsorgung

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder Akkus oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien oder Akkus enthalten, sind wir verpflichtet, Sie auf folgendes hinzuweisen:

Batterien dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden.

Sie sind als Endverbraucher zur ordnungsgemäßen Entsorgung gebrauchter Batterien gesetzlich verpflichtet. Sie können Batterien nach Gebrauch in der Verkaufsstelle oder in Ihrer unmittelbaren Nähe (z.B. in Kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Ebenso können Sie gebrauchte Batterien ausreichend frankiert per Post an uns zurücksenden.

Batterien oder Akkus sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet. Dies bedeutet, dass diese nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen. In der Nähe zum Mülltonnensymbol befindet sich, für den Fall das bestimmte Grenzwerte überschritten werden, die chemische Bezeichnung des Schadstoffes:

"Cd“ steht für: enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
"Pb“ steht für: enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
"Hg“ steht für: enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber